Kinderwunschbehandlung: Die künstliche Befruchtung optimal finanzieren | Stiftung Warentest

2022-07-23 08:42:23 By : Mr. Jason Shen

Kinder­wunsch­behand­lungen sind teuer. Viele Krankenkassen zahlen mehr als sie müssen. Mehrere Bundes­länder bieten zusätzliche Finanz­hilfe. test.de gibt einen Über­blick.

Jede sechste Frau, die sich mit ihrem Partner ein Kind wünscht, kann nicht auf natürlichem Wege schwanger werden. Das belegt das 2021 erschienene Jahr­buch des Deutschen IVF-Registers, das die Daten fast aller Kinder­wunsch­zentren auswertet. Das mitt­lere Alter der Patientinnen liegt derzeit bei 35,6 Jahren. Die größte Gruppe ist zwischen 35 und 39 Jahren alt. Die Männer sind im Schnitt 38,5 Jahre alt. Der Anteil der Patientinnen über 40 Jahren nimmt dabei zu.

Während es nach dem ersten Embryonen-Transfer in 34,5 Prozent der Fälle zu einer Schwangerschaft kommt, liegt die Rate nach vier oder mehr Trans­fers bei 70 Prozent. Hier gibt es ein deutliches Alters­gefälle: Von den Frauen unter 35 Jahren sind nach vier oder mehr Trans­fers über 80 Prozent schwanger. Bei den Frauen ab 40 Jahren sind es 34,8 Prozent.

Wie welt­weit geht auch in Deutsch­land der Trend zum „single embryo transfer“. Dabei wird nur ein Embryo einge­setzt. Und zwar der mit den größten Überlebens­chancen. Zwar ist die Schwanger­schafts­rate bei einem Embryo mit 39 Prozent geringer als bei zwei Embryonen (48 Prozent). Die höhere Rate ist jedoch erkauft mit 33 Prozent Mehr­lings­schwangerschaften bei Frauen unter 35 Jahren. Der hohe Anteil von daraus resultierenden Früh­geburten stellt eine große, oft vermeid­bare Belastung für Kinder und Eltern dar.

In Deutsch­land gibt es mehr als 150 Kinder­wunsch­zentren. Viele Paare suchen die Kinder­wunsch­praxis auf, die ihnen von ihrem Gynäkologen oder Urologen empfohlen wird. Egal ob kleine Praxis oder großes Kinder­wunsch­zentrum: Alle arbeiten nach demselben Qualitäts­stan­dard. Durch verbesserte Techniken ist die Erfolgs­rate in den vergangenen Jahren gestiegen. Jede dritte Frau wird beim ersten Behand­lungs­zyklus schwanger.

Viele Praxen und Zentren veranstalten Info­abende. Beim Erstgespräch mit dem behandelnden Arzt können Paare sich einen Eindruck verschaffen. Sie können die Praxis dann noch wechseln. Einige Zentren haben Psycho­therapeuten im Team, die Paare begleiten. Externe Berater müssen selbst gezahlt werden. Bei Familien­beratungs­zentren ist die Beratung kostenlos.

Bei einer IUI (intrauterine Insemina­tion) wird aufbereiteter Samen mit ­einem dünnen Schlauch in die Gebärmutter injiziert. Dem kann eine hormonelle Stimulation der Frau voran­gehen, um die Eireifung zu fördern.

Bei der IVF wird die Frau mit Spritzen und Tabletten hormonell stimuliert, was ihre Eier­stöcke anregt, mehrere Eizellen reifen zu lassen. Diese werden unter Voll­narkose vaginal abge­saugt und in einer Petrischale mit dem ­aufbereiteten Sperma des Mannes ­zusammen­gebracht. Sind aus den ­befruchteten Eizellen Embryonen ­heran­gewachsen, werden ein bis ­zwei in die Gebärmutter einge­setzt.

Ist die Spermienqualität schlecht, wird die intrazytoplasmatische Spermien­injektion (ICSI) angewandt. Jeweils ein einzelnes Spermium wird direkt in ­eine gewonnene Eizelle injiziert. Ein bis zwei der daraus heran­gezüchteten Embryonen werden in die Gebärmutter einge­setzt.

Wenn sich in der Samen­flüssig­keit nicht genug bewegliche, intakte Spermien befinden, kann es nötig sein, Spermien bei einer Operation unter Voll­narkose aus den Hoden (TESE) oder Neben­hoden (MESA) zu gewinnen. Sie werden in den meisten Fällen tief­gefroren und später für einen ICSI-Versuch (siehe oben) verwendet.

Beim Kryo­transfer wird eine – bei einem voran­gegangenen Behand­lungs­versuch übrig gebliebene – imprägnierte Eizelle aufgetaut und in die Gebärmutter einge­setzt.

Hinweis: Welche Leistungen alle Krankenkassen über­nehmen, legt der Gemein­same Bundes­ausschuss (g-BA) fest. Er informiert über Methoden und Kosten­über­nahme in einer speziellen Richtlinie zur Künstlichen Befruchtung.

Bevor eine Kinder­wunsch­behand­lung beginnt, müssen die Versicherten bei ihrer Krankenkasse einen Behand­lungs- und Kostenplan einreichen. Erst wenn die Krankenkasse diesen genehmigt hat, können die Maßnahmen zur künst­lichen Befruchtung beginnen. Wer früher mit einer Behand­lung anfängt, riskiert die Kosten komplett selbst zu zahlen. Wichtig: Sind die Partner bei unterschiedlichen Krankenkassen, muss jeder bei seiner Kasse einen separaten Plan einreichen. Da die meisten Behand­lungen die Frau betreffen, liegt der Haupt­teil der Kosten auch bei ihrer Krankenkasse. Die Bewil­ligung dauert etwa zwei bis drei Wochen. Der Behand­lungs­plan ist dann für ein Jahr gültig.

Die Unter­suchungen zur Ursache einer Frucht­barkeits­störung zahlen gesetzliche Krankenkassen und private Kranken­versicherer voll­ständig. Bei einer sich anschließenden Kinder­wunsch­behand­lung über­nehmen die Krankenkassen grund­sätzlich die Hälfte der Kosten des genehmigten Behand­lungs­plans unter folgenden Voraus­setzungen:

Die Unfrucht­barkeit des Paares muss ärzt­lich fest­gestellt worden sein, die Behand­lung mit Samen und Eizelle des Paares Aussicht auf Erfolg haben.

Gesetzlich versicherte, hetero­sexuelle Eltern haben nach der Geburt eines Kindes erneut Anspruch auf Zuschüsse zur Kinder­wunsch­behand­lung. Das gilt auch, wenn es zu einer Fehl­geburt kommt. Trat bei einem Paar dann bei den ersten beiden IVF- oder ICSI-Versuchen keine Befruchtung ein, gibt es allerdings keinen Zuschuss mehr zum dritten Versuch.

Hinweis: Unver­heiratete bekommen keinen Zuschuss von der Krankenkasse. Sie können die Kosten für eine künst­liche Befruchtung immerhin als außer­ordentliche Belastung steuerlich geltend machen.

Dass gleich­geschlecht­liche Ehepaare nach wie vor keinen Anspruch auf einen Kassen-Zuschuss für eine künst­liche Befruchtung haben, bekräftigte das Bundes­sozialge­richt (Az. B1 KR 7/21 R) mit einem Urteil von November 2021. Geklagt hatte eine lesbische Frau, die an einer Frucht­barkeits­störung leidet.

Argumentation der Richter: Eine unterstützende künst­liche Befruchtung sei nur für Paare vorgesehen, die grund­sätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber wegen medizi­nischer Probleme nicht gelingt. Die Klägerin hingegen wünsche letzt­lich die Kompensation der für lesbische Paare fehlenden Möglich­keit, ohne Hilfe – etwa in Form einer Samen­spende – ein Kind zu bekommen. Die Regelung sei nicht diskriminierend, denn sie beträfe auch hetero­sexuelle Ehepaare, bei denen ein Partner nicht über zur Befruchtung geeignete Samen- oder Eizellen verfüge.

Ausnahmen: In Berlin und Rhein­land-Pfalz gibt es einen Landes-Zuschuss für lesbische Paare. In Berlin werden außerdem auch hetero­sexuelle Paare gefördert, die auf eine Fremd­samen­spende angewiesen sind. Das kann nötig sein, wenn die Spermienqualität des Mannes nicht ausreicht.

Bei jeder Krankenkasse gibt es den gleichen gesetzlich geregelten Zuschuss für folgende Behand­lungen:

Die gesetzlichen Vorgaben zur Kinder­wunsch-Behand­lung variieren von Land zu Land. Eine Eizell­spende ist in Deutsch­land verboten, in Spanien hingegen ist sie erlaubt. Grund­sätzlich gilt: An Kinder­wunsch-Behand­lungen in anderen europäischen Ländern beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn sie dem deutschen Embryonen­schutz-Gesetz entsprechen. Eine Frau aus Deutsch­land ließ sich in Österreich behandeln. Dabei wurden sieben Eizellen befruchtet, aus denen sich vier Embryonen entwickelten. Ein Embryo wurde der Frau einge­pflanzt, die übrigen einge­froren. Über­zählige Embryonen zu gewinnen, untersagt das hiesige Gesetz. Die Frau musste die Behand­lung komplett selber tragen (Sozialge­richt München Az. S 7 KR 242/21).

Hinweis: Für Privatversicherte und Selbst­zahler gibt es andere Preise. So kann eine IVF um die 3 700 Euro kosten, eine ICSI zwischen rund 5 000 bis 10 000 Euro.

Die Behand­lung von Krebs­erkrankungen kann zu Unfrucht­barkeit führen. Daher sollten Frauen und Männer, die ihre Familien­planung noch nicht abge­schlossen haben, Eizellen, Ovar­gewebe oder Spermien für eine möglicher­weise später notwendige künst­liche Befruchtung einfrieren und lagern lassen. Anspruch auf den Kassen­zuschuss für die künst­liche Befruchtung haben sie dann aber nur, wenn bei ihnen eine Fertilitäts­störung vorliegt.

Bedingungen. Der Gemein­same Bundes­ausschuss (G-BA) hat in einer Richtlinie fest­gelegt, unter welchen Voraus­setzungen die Krankenkassen die Kosten für die Kryo­konservierung über­nehmen. Das ist insbesondere der Fall nach einer Entfernung der Keimdrüsen, einer Strahlen­therapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen oder bei potentiell fertilitäts­schädigender Medikation.

Anspruch. Die behandelnde Fach­ärztin entscheidet, ob eine Therapie keim­zell­schädigend sein kann und daher ein Anspruch auf die Kryo­konservierung besteht. Seit dem 1. Juli 2021 zahlen die Krankenkassen für erwachsene Versicherte die Kosten für Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und späteres Auftauen der Ei- oder Samen­zellen. Kryo­konservierte Eizellen lassen sich nur im ICSI-Verfahren befruchten.

Mehr als die Hälfte der 69 Krankenkassen aus unserem Krankenkassenvergleich geben mehr Geld für eine künst­liche Befruchtung als so genannte Extra­leistung dazu. Teil­weise runden sie den Zuschuss bis zu 100 Prozent auf. Paare finden alle Kassen, die das Extra anbieten, wie hoch der zusätzliche Zuschuss zur Kinder­wunsch­behand­lung ist und welche Voraus­setzungen oder Bedingungen dafür notwendig sind. So ist es bei einigen Kassen erforderlich, dass beide Partner bei derselben Kasse versichert sind.

Wenn Sie zu einer Krankenkasse wechseln möchten, die mehr für die Kinder­wunsch­behand­lung bietet, sollte Sie auch weitere Extraan­gebote berück­sichtigen und mithilfe des Krankenkassenvergleichs infrage kommende Kassen vergleichen. Zudem sollte der Beitrags­satz von potenziellen Krankenkassen berück­sichtigt werden. Ein Wechsel ist auch zwischen zwei Versuchen möglich. Es gibt dann einen neuen Behand­lungs­plan, auf dem angegeben werden muss, wie viele Versuche es bereits gab. Tipp: Was Sie beim Kassen­wechsel beachten sollten, zeigt unser kostenloses Special zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

Mitt­lerweile bieten bundes­weit mehr als 50 Betriebs­krankenkassen ein besonderes Versorgungs­programm zur Kinder­wunsch­behand­lung an. Fragen Sie Ihre BKK, ob sie teilnimmt und welche Ärzte beziehungs­weise Kinder­wunsch­zentren beim Programm mitmachen.

Versicherte können Extra­leistungen erhalten. Dazu zählen Zuschüsse für einen Kryo­zyklus und eine Blastozytenkultur. Wenn beide Partner bei der BKK versichert sind, wird auch ein vierter Behand­lungs­versuch bezu­schusst und die Alters­grenze der Frau bis zum 42. Geburts­tag erhöht.

Private Versicherer über­nehmen häufig 100 Prozent der Kosten – wenn die Ursache des Problems bei der versicherten Person liegt. Paare müssen auch nicht verheiratet sein. In neueren Tarifen gibt es aber oft nur noch einen Zuschuss oder gar nichts mehr.

Tipp: Erfahren Sie mehr über die private Absicherung in unserem Vergleich Private Krankenversicherungen.

Um Paare mit unerfülltem Kinder­wunsch zu unterstützen, geben viele Bundes­länder Geld dazu. Es gibt finanzielle Hilfen für IVF und ICSI – auch für Paare ohne Trau­schein. Voraus­setzung ist wie bei den Kassen, dass Frau und Mann mindestens 25 und jünger als 40 beziehungs­weise 50 Jahre alt sind. Es dürfen nur Eizellen und Samen der Partner verwendet werden. Ausnahme: In Berlin kann bei hetero­sexuellen Paaren eine Fremd­samen­spende verwendet werden. Berlin und Rhein­land-Pfalz fördern außerdem auch lesbische Paare, die auf eine Samen­spende angewiesen sind. Bedingung: Es liegt eine ärzt­lich indizierte Unfrucht­barkeit vor.

Mehrere Bundesländer haben solche Programme, allerdings gibt es derzeit einen Förderstopp in Bayern und Nieder­sachsen. Anträge werden nicht angenommen, Ausnahmen gelten für Paare, bei denen Frau oder Mann nach dem 31. März 2022 über der Alters­grenze liegen würden. Brandenburg ist aus der Förderung ausgestiegen.

In den meisten Fällen trägt auch der Bund einen Teil der genehmigten Behand­lungs­kosten, maximal den gleichen Kosten­anteil wie das entsprechende Bundes­land.

Länder­zuschüsse müssen Paare für jeden Behand­lungs­zyklus separat bei der zuständigen Kinder­wunsch­stelle beantragen, oft geht das online. Die Stelle ist meist bei den Gesund­heits­ämtern angesiedelt. Nötig sind eine Melde­bescheinigung und/oder eine Kopie der Personal­ausweise des Paares, der Behandlungs­plan, eine Kosten­aufstellung, eine Bescheinigung des Arztes, dass die Behand­lung nötig ist und Aussicht auf Erfolg hat, und der Bescheid der Krankenkasse oder des privaten Kranken­versicherers oder – bei Beamten – der Beihilfe, welche Kosten erstattet werden. Zudem: die Heirats­urkunde oder bei Unver­heirateten eine Bestätigung des Arztes, dass das Paar in einer festen Part­nerschaft lebt.

Wichtig: Auch für staatliche Zuschüsse darf die eigentliche Behand­lung erst beginnen, wenn die schriftliche Bewil­ligung da ist. Erst dann darf etwa das erste Rezept einge­löst werden. Paare sollten nach­fragen, wie viel Zeit von der Bewil­ligung bis zum Beginn der Behand­lung verstreichen darf und wann im Anschluss der Antrag auf Auszahlung des zugesagten Betrages gestellt werden muss. Belege und Zahlungs­nach­weise müssen sie später vorlegen.

Bayern, Meck­lenburg-Vorpommern, Nieder­sachsen, Nord­rhein-­West­falen, Rhein­land-Pfalz, Thüringen

Das Finanz­amt beteiligt sich an den Ausgaben für eine Kinder­wunsch­behand­lung. Selbst getragene Ausgaben lassen sich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Voraus­gesetzt, es handelt sich um eine Behand­lung nach den Maßstäben des deutschen Embryonen­schutz­gesetzes. Ob diese im ­­­In- oder Ausland durch­geführt wird, spielt keine Rolle. Alle Ausgaben – für die Behand­lung selbst, für Medikamente und die Fahrten zur Frauen­ärztin oder zum Kinder­wunsch­zentrum – können von der Steuer abge­setzt werden. Allerdings gilt es, steuerlich noch eine Hürde zu ­nehmen: Je nach Einkünften, ­Familien­stand und Anzahl der Kinder müssen die Kosten der Beteiligten ­einen ­bestimmten Eigen­anteil über­schreiten (zumut­bare Belastung).

Beispiel. Ein Ehepaar zahlt 2021 für eine künst­liche Befruchtung 6 000 Euro. Durch das gemein­same Einkommen beträgt die zumut­bare ­Belastung des Paares 4 000 Euro. ­Andere außergewöhnliche Belas­tungen hatte das Paar nicht. Nur die über­steigenden Kosten von 2 000 Euro mindern die Steuerlast. Bei ­einem Steu­ersatz von etwa 30 ­Prozent spart das Paar 600 Euro Steuern.

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Bislang gilt die Möglich­keit, Behand­lungs­kosten steuer­mindernd geltend zu machen, nur für verheiratete oder in einer festen Beziehung lebende Frauen. Eine allein­stehende Frau hat inzwischen allerdings vor dem Finanzge­richt Münster das Recht erstritten, die Kosten ihrer künst­lichen Befruchtung ebenfalls von der Steuer absetzen zu können (Az. 1 K 3722/18 E). Das Finanz­amt wollte ihr das mit Hinweis auf ihren Single-Status verweigern. Die Klägerin litt an krank­heits­bedingter Unfrucht­barkeit. Wegen der grund­sätz­lichen Bedeutung des Falls ließ das Finanzge­richt Revision zu. Die Entscheidung steht noch aus.

29.03.2022 - Gesetzlich Kranken­versicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regel­mäßige Gesund­heits­unter­suchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.

13.12.2021 - Wie sich der Genuss von Kaffee auf die Gesundheit auswirkt, ist umfang­reich erforscht. Wir haben neun Behauptungen geprüft.

15.07.2022 - Schwanger oder nicht? Das sollen Frühtests beizeiten offen­baren. Prüfungen des Schweizer Magazins Gesund­heits­tipp zeigen, welche Tests durch­fallen oder verläss­lich sind.

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Meint ihr nicht, dass das Verbot schon von Eizellspende heuchlerisch ist, geschweige denn von Leihmutterschaft? Es ist allen bekannt, dass die Paare dann in die Ukraine hinfahren, wo es sogar Mitochondrien-Spende erlaubt ist. Warum soll eine Frau etwas dafür können, wenn sie z.B. als Kind Krebs hatte und als Folge der Chemotherapie unfruchtbar wurde? Oder wenn sie an vorzeitige Wechseljahre leidet? Das Verbot wurde damals damit begründet, dass die Eizellenentnahme für die Spenderin gefährlich sei. Ist es nicht. Mittlerweile ist es Routine. Selber mehrmals erlebt. Sie kann nur gefährlich werden, wenn der Arzt nicht sorgfältig arbeitet. Ein Grund mehr, um das Verfahren in Deutschland zu genehmigen, um Qualität zu gewährleisten.

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